Einmal um die ganze Welt...
Entspannt.
Du kannst deine Versicherung bis zu einen Tag vor dem Antritt deiner Reise abschließen und dann entspannt in den Urlaub starten.
Global.
Wie weit willst du gehen? Europa erkunden oder gleich die ganze Welt – du entscheidest. Unser Schutz begleitet dich, egal wohin es geht!
24/7/365.
Wir sind 24/7/365 erreichbar und unterstützen dich, wenn du es am meisten brauchst z.B. wenn du ins Krankenhaus musst.
Warum lohnt sich eine Reise-Krankenversicherung?
Eine Reise-Krankenversicherung ist besonders wichtig, da deine reguläre Krankenversicherung nicht überall gilt. Während du in Deutschland versichert bist, deckt die gesetzliche Krankenversicherung bei Reisen innerhalb der EU nur die Grundversorgung ab.
Außerhalb der EU bist du im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls nur versichert, wenn du eine Reise-Krankenversicherung abgeschlossen hast. Diese Versicherung schützt dich vor hohen Kosten für medizinische Behandlungen, die im Ausland schnell entstehen können.
Bis wann kann ich die Reise-Krankenversicherung abschließen?
Die Reise-Krankenversicherung kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt vor Beginn der Auslandsreise abgeschlossen werden. Der Versicherungsbeginn ist entweder das aktuelle Datum oder, wenn es explizit so eingetragen wird, der Tag, an dem die Reise beginnt.
Bis wann bin ich versichert?
Wann endet der Versicherungsvertrag?
Wer ist versichert?
Du hast die Wahl zwischen der Einzel- und der Familienversicherung:
Wie kann ich eine Reise-Krankenversicherung kündigen?
Bei einer Einmalversicherung ist keine Kündigung notwendig, da sie automatisch abläuft.
Wenn du eine Jahresversicherung abgeschlossen hast, kannst du sie über das entsprechende Kontaktformular kündigen.
Was ist zu tun, wenn ich im Urlaub erkranke oder ein Notfall eintritt?
Wenn du im Urlaub erkrankst, empfehlen wir dir, direkt unseren Partner ROLAND Assistance zu kontaktieren. Die Notruf-Hotline steht dir rund um die Uhr unter folgender Nummer zur Verfügung.
Aus dem Ausland: +49 30 346 465 465
ROLAND Assistance prüft deinen Versicherungsschutz und fragt nach deinen Beschwerden. Danach erhältst du eine Empfehlung, zum Beispiel:
Gut zu wissen:
Bei stationären Behandlungen kann die Abrechnung direkt zwischen dem Versicherungsunternehmen und der behandelnden Klinik erfolgen, sodass du nicht unbedingt in Vorkasse gehen musst.
Bei ambulanten Heilbehandlungen bei einem Arzt vor Ort musst du in der Regel in Vorkasse gehen und erhältst eine Rechnung, die du zusammen mit dem ausgefüllten Schadensformular einreichst, wenn du wieder in Deutschland bist.
Wichtig: In einem lebensbedrohlichen Notfall rufe am besten sofort die örtliche Notrufnummer an oder gehe in die nächste Notaufnahme.
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